Wir wissen, wie sehr dir dein Hund am Herzen liegt. Mit unserer Tierkrankenversicherung übernimmt die HanseMerkur bis zu 100% der Kosten – lebenslang und ohne Kündigung im Schadensfall. Damit du dich im Ernstfall voll auf die Genesung konzentrieren kannst.
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Ob Unfall oder Krankheit: Behandlungskosten können schnell in die Tausende gehen. Wir erstatten bis zu 100% (abzgl. gewählter SB), damit du keine finanzielle Last tragen musst. Dein Tier bekommt die beste Versorgung – ohne Wenn und Aber.
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Sofort-Hilfe: Wir zahlen auf Wunsch direkt an die Klinik.
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Diagnostik (MRT/Röntgen)~ 1.200 €
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Viele Halter sorgen sich, dass die Versicherung im Alter oder nach teuren OPs kündigt. Bei uns nicht. Dein Schutz gilt ein Leben lang.
Unser Versprechen
"Nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres verzichtet die HanseMerkur auf das Kündigungsrecht im Schadensfall. Das bedeutet: Dein Hund bleibt unkündbar versichert, egal wie alt er wird. Wir werfen niemanden raus."
Warum HanseMerkur?
Deine Vorteile
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100 € (bis 250 €)
Alters-GarantieKeine Kündigung im Schadensfall nach 3 Jahren
Gibt es eine generelle Formel zur überschlagsweisen Bestimmung der prozentualen Altersanpassung?
Nein. Die Beiträge werden bis maximal 50 % angepasst.
Wo finde ich die Werte der Altersanpassung?
Im Online-Antrag (OLA) finden Sie die Werte nach Eingabe der Kundendaten unter "Angaben zum Tier". Auch in den Antragsdokumenten aus dem OLA werden diese ausgewiesen. Bei Venus können Sie die Beiträge im Alter dem unverbindlichen Vorschlag entnehmen. Kunden können diese ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Zu welchem Zeitpunkt werden die Beiträge der Tier-KV angepasst?
Die Beiträge werden zur Hauptfälligkeit nach dem 3., 5., 7. und 9. Geburtstag des Tieres angepasst. Bei Hunden finden maximal 3 Anpassungen, bei Katzen maximal 4 altersbedingte Anpassungen statt. Weitere altersbedingten Beitragsanpassungen werden während der Vertragslaufzeit nicht vorgenommen.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Altersanpassung?
Nein. Die Altersanpassung ist bedingungsgemäß festgelegt. Zudem hat der Kunde ohnehin nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres ein tägliches Kündigungsrecht.
Annahmebedingungen
Kann ein Hund versichert werden, der erst nachträglich gechipt wird?
Nein.
Kann eine Katze auch ohne Chipnummer versichert werden?
Ja. Für Katzen ist eine eindeutige Beschreibung (Fellfarbe, Muster und besondere Merkmale) ausreichend.
Kann ein krankes Tier mit einem Risikoausschluss versichert werden?
Nein. Wir versichern ausschließlich gesunde Tiere.
Bis zu welchem Alter können Tiere versichert werden?
Wir versichern Tiere bis zu einem Alter von 8 Jahren (8 Jahre plus 364 Tage).
Bis zu welchem Alter können Verträge ohne Selbstbeteiligung angeboten werden?
Wir können Verträge ohne Selbstbeteiligung für die Risikoklassen A-D bis zu einem Tieralter von 5 Jahren anbieten. Für Hunde der Risikoklasse E gilt das Eintrittsalter 3 Jahre, sofern keine Selbstbeteiligung gewünscht ist.
Können Jagdhunde versichert werden?
Ja. Eine Angabe dazu ist bei Antragstellung nicht erforderlich. Wie alle anderen Hunde werden die Tiere entsprechend Ihrer Rasse tarifiert.
Können Polizeihunde versichert werden?
Ja. Eine Angabe dazu ist bei Antragstellung nicht erforderlich. Wie alle anderen Hunde werden die Tiere entsprechend Ihrer Rasse tarifiert.
Können Therapiehunde versichert werden?
Ja. Eine Angabe dazu ist bei Antragstellung nicht erforderlich. Wie alle anderen Hunde werden die Tiere entsprechend Ihrer Rasse tarifiert.
Können gewerblich eingesetzte Tiere versichert werden?
Ja. Eine Angabe dazu ist bei Antragstellung nicht erforderlich. Wie alle anderen Hunde werden die Tiere entsprechend Ihrer Rasse tarifiert.
Kann jede beliebige Person Versicherungsnehmer sein?
Nein. Der Versicherungsnehmer selbst, sein Ehe-/Lebenspartner oder sein Kind im gemeinsamen Haushalt muss Halter des zu versichernden Tiers sein.
Wann wird eine Risikoprüfung vorgenommen?
Wir nehmen eine Risikoprüfung vor - sofern ein Vorversicherungsvertrag zu einer Tier-Krankenversicherung oder Tier-OP Versicherung des Versicherungsnehmers oder des Tiers gekündigt wurde. - bei Erweiterung des Versicherungsschutzes, z. B. durch den Abschluss des Zusatztarifs Zahn. - bei einem Produktwechsel, z. B. Wechsel von einer Tier-OP Versicherung zu einer Tier-Krankenversicherung.
Besteht Impfpflicht?
Nein. Es besteht keine generelle Impfpflicht. Allerdings sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund bestimmter Krankheiten nicht versichert, wenn keine nachgewiesene Immunisierung vorliegt: a) Hepatitis, b) Katzenleukose/Katzenleukämie, c) Katzenschnupfen, d) Leptospirose, e) Panleukopenie (Katzenseuche), f) Parvovirose, g) Staupe, h) Tollwut, i) Zwingerhusten.
Ausland
Kann die Behandlung/Operation eines Tieres bewusst im Ausland vorgenommen werden, um diese durch einen Spezialisten durchführen zu lassen?
Nein.
Bausteine
Können die neuen Bausteine Vorsorge Plus und Tier Assistance auch zu den Alt-Produkten hinzugefügt werden?
Nein.
Besondere Erkrankungen/Diagnosen
Welche Erkrankungen/Diagnosen gelten als besonders?
Ausschließlich für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden Diagnosen übernehmen wir die Kosten erst nach Ablauf der Wartezeit: Patellaluxation (Verschiebung der Kniescheibe aus dem Gleitbett), Ellenbogengelenksdysplasie (ED; Fehlbildung des Ellenbogengelenks), Isolierter Processus anconaeus (IPA; eine Ausprägung von ED), Fragmentierter Processus coronoideus medialis ulnae (FPC; eine Ausprägung von ED), Osteochondrose, Hüftgelenksdysplasie (HD; Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne), Radius curvus (Wachstumsstörung des Unterarms), Umbilicalhernie (Nabelbruch), Dilatative Kardiomyopathie (DCM; Erkrankung des Herzmuskels), Persistierender Ductus arteriosus Botalli (PDA; angeborener Herzfehler), Ventrikelseptumdefekt (VSD; angeborener Herzfehler), Subaortenstenose (Verengung im Ausflusstrakt linke Herzkammer), Kryptorchismus (Lageanomalie des Hodens), Phimose (abnorme Verengung der Vorhautöffnung), Angeborene Ureterobstruktion (Verengung im Bereich Harnleiter), Palatoschisis (angeborene Gaumenspalte), Ektropium (auswärtsgedrehtes Lid), Entropium (Roll-Lid), Cherry Eye (Nickhautdrüsenvorfall), Collie Eye Anomalie (CEA; angeborene Augenerkrankung), Progressive Retinaatrophie (PRA; erblich bedingte Augenerkrankung), Portosystemischer Shunt (Lebershunt, Störung der Leberdurchblutung), Brachycephales Syndrom (Kurzköpfigkeit), MDR1-Gendefekt (genetische Störung des MDR1-Gens, das für die Produktion des Proteins P-Glykoprotein zuständig ist).
Ist die Liste der besonderen Erkrankungen/Diagnosen abschließend?
Ja. Ausschließlich die in den Kundeninformationen genannten Erkrankungen / Diagnosen sind entweder nicht versichert (Tarif Komfort) oder haben eine besondere Wartezeit (Tarif Premium und Premium plus).
Sind besondere Erkrankungen / Diagnosen eingeschränkt versichert?
Es gelten folgende Regelungen: Tarif Komfort: kein Versicherungsschutz, Tarif Premium: 5.000,- EUR Höchstentschädigung, die für die gesamte Vertragslaufzeit gilt, Tarif Premium plus: unbegrenzte Höchstentschädigung.
Welche Wartezeiten bestehen bei besonderen Erkrankungen / Diagnosen?
Im Tarif Komfort sind besondere Erkrankungen / Diagnosen nicht mitversichert. Deshalb gibt es hier auch keine besonderen Wartezeiten. Im Tarif Premium bestehen 12 Monate, im Tarif Premium plus 6 Monate Wartezeit.
Beiträge
Gibt es eine Übersicht über die Beiträge für sämtliche Hunde- und Katzenrassen?
Nein.
Warum ergeben sich unterschiedliche Beiträge für verschiedene Hunde- bzw. Katzenrassen?
Einige Rassen tendieren zu höheren erwarteten Tierarztkosten. Das kann z. B. an der genetischen Disposition, den typischen Lebensumständen oder weiteren Einflussfaktoren liegen. Deswegen ist die Tierrasse bei fast allen Anbietern am Markt beitragsrelevant.
Werden unsere Produkte bei unterschiedlichen Anbietern zu unterschiedlichen Beiträgen angeboten?
Nein. Sollte ein Kunde, bzw. Interessent Ihnen mitteilen, dass unser Produkt z. B. bei Check24 zu einem günstigeren Beitrag angeboten wird, so sind in der Regel bestimmte Voreingaben nicht identisch. Oft liegt es an der falschen Eingabe von z. B. Tieralter, Tierrasse und fehlendem Zahnbaustein.
Definitionen
Wie wird der Begriff "Unfall" in der Tier-KV definiert?
Ein Unfall ist ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und eine körperliche Schädigung nach sich zieht. Als Unfall gelten auch das Verschlucken von Fremd-/Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen).
Fehlentwicklungen
Wie sind Fehlentwicklungen definiert?
Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstumsvorgangs dar, der gemäß dem in Deutschland aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft pathologischen Charakter hat. Eine Fehlentwicklung kann auf angeborenen, erblich bzw. genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.
Sind alle Fehlentwicklungen im Tarif Komfort ausgeschlossen?
Nein. Es sind nur die genannten besonderen Erkrankungen / Diagnosen ausgeschlossen.
Gesundheitsfragen
Wann ist das Tier gesund?
Das Tier ist gesund, wenn - keine Erkrankung bekannt oder tierärztlich festgestellt ist und - keine akute Behandlung erfolgt und - keine operation oder Behandlung ärztlich geplant oder angeraten ist und - in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung kein operativer Eingriff vorgenommen wurde (Ausnahme: Kastration und Sterilisation) und - es keine bestehenden Symptome oder keine Vorschädigung einer bekannten oder unbekannten Ursache hat und - keine angeborenen, erblich, genetisch bedingten oder erworbenen anatomischen Fehlentwicklungen bekannt oder tierärztlich festgestellt sind, insbesondere keine Dysplasien, Behinderungen, Fehlbildungen oder anormale Herzgeräusche.
Was ist eine Vorschädigung oder ein bestehendes Symptom?
Hierzu zählen alle körperlichen sowie verhaltensbezogenen Auffälligkeiten, beispielsweise Atemnebengeräusche, Abweichungen im Gangbild oder Körperverhalten, Umfangsvermehrungen, Tumore, Allergien, Zahn- oder Kiefererkrankungen oder -schäden, Übergewicht, gestörtes Fressverhalten, ungewöhnlicher oder veränderter Schlafbedarf oder vermehrtes Kratzen.
Fallen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen unter akute Behandlungen?
Nein. Vorsorge und vorbeugende Behandlungen, z. B. Impfung oder Gesundheits-Check-up gelten nicht als akute Behandlung.
Können Tiere mit Vorerkrankungen der Zähne oder fehlenden Zähnen auch ohne Zahnbaustein versichert werden?
Nein.
Haltungsform (Katze)
Muss eine geänderte Haltungsform bei der Katze angegeben werden (z. B. von Wohnungskatze zu Freigänger)?
Ja, es besteht eine Anzeigepflicht bei Änderung der Haltungsform.
Wann liegt welche Haltungsform vor?
Wohnungshaltung: Die Katze lebt ausschließlich in Innenräumen und hat keinen direkten Zugang zur Außenwelt, mit Ausnahme von gesicherten Balkonen. Katzen, die im Rahmen der Wohnungshaltung ausschließlich mit Katzengeschirr und einer Leine im Freien spazieren geführt werden, gelten ebenfalls als in der Wohnung gehaltene Katzen. Freigang (mit und ohne Freilaufgehege): Katzen haben Zugang zu einem gesicherten oder ungesicherten Freigelände ohne Beaufsichtigung (z. B. umzäunter Garten).
Kündigung
Wie sind die Kündigungsregelungen der HanseMerkur?
Ab Vertragsbeginn verzichtet die HanseMerkur auf die Kündigung im Schadenfall. Innerhalb der ersten 3 Jahre ist jedoch eine ordentliche Kündigung zum Ablauf möglich. Ab dem 4. Versicherungsjahr kann in bestimmten Fällen eine Kündigung ausgesprochen werden. In diesem Fall garantiert die HanseMerkur ein Umstellungsangebot im gleichen Tarif der bisherigen Tierversicherung mit einer erhöhten Selbstbeteiligung von maximal 1.000,- EUR (Tarif Komfort und Premium). Im Tarif Premium plus gibt es neben der erhöhten Selbstbeteiligung von max. 1.000,- EUR eine Jahreshöchstentschädigung von 10.000,– EUR für Allgemeine Behandlungen. Für Operationen wird weiterhin in unbegrenzter Höhe geleistet. Ein Umstellungsangebot wird nur bei schadenauffälligen Verträgen gemacht. Ist der Vertrag schadenunauffällig, kann dieser auch ganz normal fortgeführt werden.
Leistungsabrechnung
Über welche Abteilung wird die Tier-KV abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt über die Abteilung SHUK-Schadenregulierung (SR).
Wie kann ich eine Rechnung einreichen?
Du kannst die Behandlungsrechnung über die ServiceApp oder unter Angabe deines Namens und der Versicherungsscheinnummer unter dem folgenden Link hochladen: https://www.hansemerkur.de/leistung-schaden/schadenmeldung/tier-op-tier-kv-behandlungsrechnung-einreichen.
Welche Angaben müssen in der Rechnung für eine reibungslose Entschädigung enthalten sein?
Aus der Rechnung müssen folgende Angaben ersichtlich sein: - das Datum der erbrachten Leistung, - den Namen und die Identifikationsnummer (Chipnummer) des Tiers, sofern vorhanden, - die Diagnose/der Befund inkl. Datum des Erstkontaktes mit dem Tierarzt in Bezug auf den gemeldeten Schadenfall, - die berechnete Leistung unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen sowie der Angabe der in der Gebührenordnung dafür vorgesehenen Kennziffer (entfällt bei Rechnungsvorlagen aus dem Ausland oder Abrechnungen außerhalb der GOT), - die Kosten für Verbrauchsmaterial und Medikamente, - den Rechnungsbetrag sowie die ausgewiesene Mehrwertsteuer.
Wie ist das Prozedere der direkten Abrechnung mit dem Tierarzt?
Wir benötigen eine Willenserklärung, dass wir als HanseMerkur direkt mit dem Tierarzt abrechnen dürfen: Formlos, oder per Abtretungserklärung es gibt hierfür kein Formular oder Formbrief. Eine Abtretungserklärung ist nur für den aktuellen Leistungsfall gültig. Eine generelle, dauerhafte Hinterlegung der Abtretungserklärung ist nicht möglich. Die Abtretungserklärung senden Sie bitte an die Schadenabteilung mit der E-Mail-Adresse hma-schadenregulierung@hansemerkur.de.
In welchem Format muss das Geburtsdatum des Tieres angegeben werden?
TT.MM.JJJJ - bitte Tage und Monate immer zweistellig und das Jahr vierstellig eingeben.
Produktänderungen
Ist geplant, die Tier-KV auf Pferde und/oder andere auszuweiten?
Nein. Eine Ausweitung über Hunde und Katzen hinaus ist aktuell nicht geplant.
Ist eine sogenannte Zwingerversicherung für Züchter geplant?
Nein.
Rabatte
Gibt es generelle Rabattierungsmöglichkeiten?
Nein.
Gibt es einen Rabatt, wenn mehrere Tiere in der Tier-Krankenversicherung versichert werden?
Nein, es gibt keinen Mengenrabatt. Zwar können Sie über unseren Online-Antrag (OLA) mehrere Tiere versichern, aber für jedes Tier wird ein eigener Vertrag abgeschlossen – ohne Preisnachlass.
Gibt es Rabatte/Vorteile für Bestandskunden?
Nein.
Gibt es Gruppentarife für z. B. Rettungs- oder Jagdhunde?
Nein.
Gibt es Nachlässe bei bestimmten Zahlungsweisen?
Nein, es gibt keine Nachlässe - auch nicht für die jährliche Zahlungsweise.
Rasseliste
Gibt es eine Aufstellung in Dateiform?
Nein.
Rassespezifische Erkrankungen
Sind rassespezifische Erkrankungen mitversichert?
Im Tarif Komfort sind besondere Erkrankungen / Diagnosen nicht mitversichert. Hierunter fallen einige rassespezifische Erkrankungen. Es sind im Tarif Komfort aber nicht automatisch alle rassespezifischen Erkrankungen ausgeschlossen, sondern nur diese, die in den Bedingungen genannt werden. In den Tarifen Premium und Premium plus gibt es für bestimmte rassespezifische Erkrankungen (siehe besondere Erkrankungen / Diagnosen) Einschränkungen bezüglich der Wartezeiten und Höchstentschädigungen. Die genauen Informationen entnehmen Sie bitte den Bedingungen unter besondere Erkrankungen / Diagnosen.
Risikokprüfung
In welchen Fällen wird eine Risikoprüfung vorgenommen?
Eine Risikoprüfung wird vorgenommen - sofern ein Vorversicherungsvertrag zu einer Tier-Krankenversicherung oder Tier-OP Versicherung des Versicherungsnehmers oder des Tiers gekündigt wurde. - bei Erweiterung des Versicherungsschutzes, z. B. durch den Abschluss des Zahnbausteins. - bei einem Produktwechsel, z. B. Wechsel von einer Tier-OP Versicherung zu einer Tier-Krankenversicherung.
Können Vorabanfragen zur Versicherbarkeit von Tieren gestellt werden?
Nein. Für Vorabanfragen ist keine Risikoprüfung vorgesehen.
Selbstbeteiligung
Wann wird die Selbstbeteiligung in Abzug gebracht?
Die Selbstbeteiligung wird je Versicherungsjahr in Abzug gebracht. Dabei ist es irrelevant, ob eine Operation, eine Zahnextraktion oder Behandlung stattgefunden hat. Die Selbstbeteiligung wird nur 1 Mal je Versicherungsjahr fällig.
Wird die Selbstbeteiligung auch bei Inanspruchnahme der Vorsorge abgezogen?
Nein. Jeder Kunde kann die Vorsorge in den Tarifen Premium und Premium plus voll ausschöpfen ohne dass eine Selbstbeteiligung abgezogen wird.
Wie ist das Höchstaufnahmealter mit/ohne SB?
Gültigkeit für Hunde und Katzen: mit SB: bis 8 Jahre ohne SB: bis 5 Jahre, Hunde der Risikoklasse E = bis 3 Jahre
Müssen Rechnungen, auch wenn die Höhe der Rechnung die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht übersteigt, eingereicht werden?
Wir empfehlen Rechnungen, selbst wenn die SB noch nicht erreicht ist, einzureichen. Sobald die Summe der Rechnungsbeträge die Höhe der SB überschreitet, erfolgt eine entsprechende Erstattung.
Kann die Selbstbeteiligung nachträglich ausgeschlossen werden?
Ja.
ServiceApp
Welche Funktionen hat die ServiceApp?
Alle Informationen erhalten Sie über den folgenden Link: https://vertriebsportal.hansemerkur.de/service/kundenservice/die-neue-hansemerkur-serviceapp
Tier Assistance
Welche Leistungen sind über den Baustein Tier Assistance mitversichert?
Folgende Leistungen sind u. a. versichert: Sofern der VN sich stationär im Krankenhaus oder Reha befindet oder VN erkrankt ist oder hat einen Unfall erlitten hat und deshalb nicht mehr in der Lage ist sich um sein Tier zu kümmern, so übernehmen wir die Kosten für die Unterbringung des Tiers in einer Tierpension für bis zu 28 Tage pro Versicherungsfall, max. 1.500 EUR pro Kalenderjahr. Vermittlung von Tierpension oder Tierbetreuung für Urlaub (ohne das Tier) > keine Kostenübernahme für die Unterbringung Recherche und Unterstützung für das Ausfindigmachen von Tierärzten und Tierkliniken, z. B. auf Reisen Beratung zu Einreise und Impfpflichten für das Tier bei Auslandreisen Organisation und Abwicklung einer Tierbeerdigung Die vollständigen Leistungen entnehmen Sie bitte der Kundeninformation.
Wie kann der Kunde Leistungen aus der Tier Assistance in Anspruch nehmen?
Der Kunde muss die Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und die Schweigepflichtentbindungserklärung (wird direkt mit dem Versicherungsschein an den Kunden gesandt) unterschrieben zusammen mit den Rechnungen an folgende Kontaktdaten unseres Partners Roland Assistance einreichen: E-Mail: tier-assistance@hansemerkur.de (HanseMerkur) Telefonnummer: 040 4119 4499 ROLAND / Regulierung Postfach 21 09 60 50679 Köln
Versicherte Leistungen und Ausschlüsse
Sind vorbeugende Untersuchungen bei einer Schwangerschaft des Tieres abgesichert?
Nein, diese sind laut Bedingungen ausgeschlossen: Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die im Zusammenhang mit a) einer Hunde- oder Katzenzucht (auch zuchthygienische Maßnahmen), b) dem Fortpflanzungsprozess, c) der Trächtigkeit oder Scheinträchtigkeit (auch zur Verhinderung immer wiederkehrender Scheinträchtigkeit) oder d) physiologisch ablaufenden Geburten stehen. Ein Kaiserschnitt stellt abweichend hierzu einen Versicherungsfall dar und wird von diesem Ausschluss nicht erfasst, wenn dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.
Sind Goldakupunktur und Goldimplantate mitversichert?
Wir leisten im Tarif Premium plus im Versicherungsfall auch für Goldakupunktur, Goldimplantation oder Golddrahtimplantation, wenn diese durch einen Tierarzt durchgeführt, angeordnet oder verschrieben werden. Für Prothesen und Implantate sowie Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation leisten wir bis zu einem Höchstbetrag von 500 EUR für alle Versicherungsfälle. Dieser maximale Erstattungsbetrag bezieht sich auf alle für das gleiche Tier geschlossenen Tier-Kranken- oder Tier-OP Versicherungsverträge bei uns. Des Weiteren besteht eine Wartezeit von 12 Monaten.
Sind Zuchttauglichkeitsuntersuchungen mitversichert?
Diese sind ausschließlich über den Baustein Vorsorge Plus versichert.
Sind Behandlungen von Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltenstherapien mitversichert?
Diese sind ausschließlich über den Baustein Vorsorge Plus versichert.
Sind minimalinvasive Eingriffe mitversichert?
Ja, minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines Endoskops sind mitversichert.
Ist das Schneiden oder Kürzen von Krallen mitversichert?
Ja dies ist im Rahmen der Vorsorgepauschale mitversichert (nur in den Tarif Premium und Premium plus).
Sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik auf Grund einer nicht vorliegenden Impfung versichert?
Nein. Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer der nachfolgenden Krankheiten, sofern Ihr Tier keine nachgewiesene Immunisierung hat: Hepatitis, Katzenleukose / Katzenleukämie, Katzenschnupfen, Leptospirose, Panleukopenie (Katzenseuche), Parvovirose, Staupe, Tollwut, Zwingerhusten.
Versicherungs-/Kundenkarte
Bekomme ich eine Versichertenkarte?
Ja wir von care4paws stellen Dir eine Servicekarte "Versichertenkarte" genannt zur Verfügung.
Vertragsübernahme
Welche Möglichkeiten der Vertragsübernahme gibt es?
Veräußerung durch einen Züchter Voraussetzungen: Züchter ist Mitglied eines in Deutschland anerkannten Züchterverbands Zuchtnachweise müssen vorgelegt werden können Tier ist bei Vertragsübernahme max. 6 Monate alt Neue/r VN muss die Gesundheitsfrage beantworten Willenserklärungen zur Übertragung müssen uns vorliegen, bevor das Tier 6 Monate alt ist Ein VN-Wechsel bei einem Züchter-Tier mit einem Alter von über 6 Monaten ist nicht möglich -> In dem Fall ist ein Neuantrag erforderlich Scheidung bzw. Trennung Übernahme ist möglich durch den Partner, bei dem das Tier nach der Trennung verbleibt. Keine erneute Gesundheitsfrage erforderlich. Innerhalb häuslicher Gemeinschaft VN-Wechsel innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft ist uneingeschränkt möglich. Keine erneute Gesundheitsfrage erforderlich. Bei Tod des VN Übertragung auf Erben oder Familienangehörige möglich. Keine erneute Gesundheitsfrage erforderlich.
Welche Unterlagen werden für die Vertragsumschreibung benötigt?
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Abgabe und Annahme) (außer bei Tod VN) Bei Tod des VN: Kopie der Sterbeurkunde Bei Züchtern: vollständigen Kaufvertrag Sämtliche Daten des neuen VN (Name, Geb. Datum, Adresse, Bankverbindung)
Wo ist das Formular für eine Vertragsübernahme zu finden?
Dies wird in Kürze im Vertriebsportal zur Verfügung gestellt. Bis zur Bereitstellung erhalten Sie das Formular auf Anfrage. Bei Anfrage des Formulars teilen Sie uns bitte unbedingt den Grund für den VN-Wechsel mit.
Vorsorgepauschale
Werden die 75,- (Premium), bzw. 100,- Euro (Premium plus) Vorsorgepauschale ausgezahlt?
Nein. Eingereichte Rechnungen werden je nach Tarif bis zu einem Betrag von 100,- Euro je Versicherungsjahr beglichen.
Was genau kann über die Vorsorgepauschale abgerechnet werden?
Hierzu zählen ausschließlich folgende Leistungen: Floh- und Zeckenvorsorge, Wurmkuren, Schutzimpfungen inklusive Impfbescheinigung, Geriatrisches Screening (Gesundheits-Check-up speziell für ältere Tiere), alterstypischer Gesundheits-Check-up (regelmäßige Kontrolle der häufigsten altersbedingten Veränderungen), Gesundheits-Check-up (z.B. klinische Allgemeinuntersuchung, Impfstatus-Check, Überprüfung auf Reisekrankheiten), Futtermittelberatung, Kürzen der Krallen, Zahnreinigung (inklusive Zahnpolitur, Zahnsteinentfernung), Kastration (das chirurgische Entfernen von Hoden oder Eierstöcken), Sterilisation (das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge oder Eileiter) und/oder chemische Kastration (z. B. Suprelorin-Chip) (unabhängig von einer medizinischen Indikation) Kennzeichnung mit einem Mikrochip. Die Vorsorge oder vorbeugende Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden.
Für welchen Jahresrhythmus wird diese gezahlt?
Die Vorsorgepauschale gilt für das Versicherungsjahr, in Abhängigkeit vom tatsächlichen Versicherungsbeginn (z.B. 01.11.-01.11.) und nicht für das Kalenderjahr (01.01.-31.12.).
Wird die Selbstbeteiligung in Abzug gebracht?
Nein. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.
Fällt ein Kastrations-Chip unter die Vorsorgepauschale?
Ja. Die chemische Kastration (z. B. Suprelorin-Chip) ist im Rahmen der Vorsorgepauschale mitversichert.
Besteht eine Wartezeit für die Vorsorgepauschale?
Ja. Es gilt eine allgemeine Wartezeit von 1 Monat ab Versicherungsbeginn.
Kann die Vorsorgepauschale erhöht werden?
Im Tarif Premium plus kann der Baustein Vorsorge Plus zugewählt werden. Neben weiteren zusätzlichen Leistungen erhöht sich die Pauschale auf insgesamt 250 EUR jährlich.
Vorsorge Plus
Welche Leistungen sind über den Baustein Vorsorge Plus mitversichert?
Zusätzlich zu den Leistungen der Vorsorgepauschale erstatten wir die Kosten auch für folgende Maßnahmen: a) Zuchttauglichkeitsuntersuchungen (z. B. Früherkennung einer Ellenbogengelenksdysplasie mittels Röntgen), b) Erstellung eines Body Condition Scores (BCS), c) Verhaltenstherapie (z. B. bei Ängsten, Aggressionen), d) Erstellung eines EU-Heimtierausweises, e) Erstellung eines Gesundheitszeugnisses (z. B. für Reisen in Nicht-EU-Länder oder Teilnahme an Hundeschulen), f) Vitamin- und Mineralstoffpräparate, sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden, g) Diätfuttermittel, sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden, h) Beruhigungsprodukte (z. B. Pheromon-Spray), sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden sowie i) Pflegemittel (z. B. Wasch- und Reinigungsmittel, Shampoos, Zahnpasta, Lotionen), sofern diese von einem Tierarzt verordnet wurden.
Bis zu welcher Höhe wird geleistet?
Die Leistungen können bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 250 EUR je Versicherungsjahr in Anspruch genommen werden.
Gelten die 250 EUR zusätzlich zur Vorsorgepauschale von 100 EUR, also insgesamt 350 EUR?
Nein. Der Baustein Vorsorge Plus erhöht die Vorsorgepauschale um 150 EUR auf insgesamt 250 EUR jährlich.
Kann der Baustein zu jedem Tarif zugewählt werden?
Nein. Der Baustein Vorsorge Plus kann in der Tier-Krankenversicherung lediglich zum Tarif Premium plus zugewählt werden.
Wird für den Baustein Vorsorge Plus eine vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug gebracht?
Nein. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.
Wartezeit
Welche Wartezeiten gibt es?
Es besteht eine allgemeine Wartezeit von 1 Monat. Bei Unfällen bestehen keine Wartezeiten (ausgenommen bei besonderen Erkrankungen / Diagnosen). Des Weiteren besteht für besondere Erkrankungen /Diagnosen im Tarif Premium eine Wartezeit von 12 Monaten, im Tarif Premium plus von 6 Monaten. Es gibt zusätzliche Wartezeiten für Prothesen, Implantate, Goldakupunktur, Goldimplantation, Golddrahtimplantation von 12 Monaten (je nach versichertem Tarif).
Werden Wartezeiten von einer Vorversicherung bei der HanseMerkur angerechnet?
Ja. Bitte entnehmen Sie diese den Übersichten zum Produkt- und Tarifwechsel im Vertriebsportal unter dem Produkt Tier-KV > Dokumente > Weitere Informationen.
Werden Wartezeiten von einem externen Vorversicherer angerechnet?
Nein.
Welpen
Sind Welpen einer Hündin automatisch für einen bestimmten Zeitraum mitversichert?
Nein.
Zahnbaustein
In welchen Tarifvarianten ist der Zahnbaustein abschließbar?
Der Zahnbaustein kann in den Tarifvarianten Premium und Premium plus eingeschlossen werden.
Bis zu welchem Alter können Tiere mit dem Zahnbaustein versichert werden?
Der Zahnbaustein kann bis zu einem Tieralter von 5 Jahren abgeschlossen werden.
Können Tiere mit Vorerkrankungen der Zähne auch ohne Zahnbaustein versichert werden?