Du suchst nach einer passenden Hundekrankenversicherung?
Dein Hund ist Familie – schütze ihn auch wie ein Familienmitglied.
✔️ Altersgarantie!
✔️ Keine Kündigung im Schadenfall
✔️ Keine versteckten Begrenzungen
✔️ freie Tierarzt & Klinikwahl
✔️ Abrechnung über Servicekarte möglich
✔️ eigener Ansprechpartner – kein Callcenter
In wenigen Schritten zum Angebot des fairsten Tierversicherers!
Vollschutz für deinen Hund!
Mit Care4paws und der HanseMerkur Tierkrankenversicherung bist du vom ersten Tierarztbesuch an auf der sicheren Seite. 100%igen Kostenübernahme für medizinisch notwendige Behandlungen und Operationen – ohne Jahreslimit.
Du genießt freie Tierarztwahl – egal ob Praxis oder Klinik. Und die Abrechnung? Die läuft ganz einfach: Gib deinem Tierarzt deiner Servicekarte und wir rechnen direkt mit dem Tierarzt ab. Alternativ kannst du die Rechnung bequem per App oder Onlineformular einreichen. Natürlich geht es auch per WhatsApp, E-Mail oder Post.
- 100% Altersgarantie nach dem 3. Versicherungsjahr
- Kein Kündigungsrisiko nach einem Schadenfall
- Unbegrenzte Leistungen bei Krankheit, Unfall
- Erstattung bis zum 4-fachen GOT-Satz
- 100 € jährlich für Vorsorge wie z.B. Impfungen und Zahnreinigung
- und vieles mehr...
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In 3 Schritten zu deinem Schutz
1. Du stellst deine Anfrage
Nachdem du deine Angaben und deine Wünsche mitgeteilt hast, arbeiten wir dir ein individuelles Angebot für dich und deinen Hund aus.
2. Beratung & Vertragsabschluss
Du bekommst das Angebot und einem persönlichen Gespräch klären wir all deine Fragen. Gemeinsam finden wir den optimalen Schutz – und du schließt den Vertrag ganz einfach ohne Unterschrift mit uns ab.
3. Sorgenfrei versichert
– mit persönlichem Ansprechpartner. Ab jetzt bist du entspannt abgesichert. Bei Fragen, im Leistungsfall oder für Updates steht dir dein fester Ansprechpartner immer zur Seite.
Die Highlights unserer
Tarifoptionen
Finde den passenden Schutz für dein geliebtes Haustier.
OP-Versicherung Best
Kostenerstattung bei einer OP-
Alle Rassen sind versicherbar.
-
Freie Tierarzt- und Klinikwahl.
-
4-facher GOT-Satz
-
Direkte Abrechnung mit Tierarzt über Servicekarte möglich.
-
Rechnungen einfach über die ServiceApp einreichen
-
Verzicht auf altersbedingte Beitragsanpassungen.
-
12 Monate Weltweit versichert
Premium Plus
Krankenversicherung mit OP-
Alle Rassen sind versicherbar.
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Freie Tierarzt- und Klinikwahl.
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4-facher GOT-Satz
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Direkte Abrechnung mit Tierarzt über Servicekarte möglich.
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Rechnungen einfach über die ServiceApp einreichen
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12 Monate Weltweit versichert
-
Tierarzt & OP-Kosten unbegrenzt
-
Medikamente und Nachbehandlung unbegrenzt
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Erweiterte Notfallbehandlungen
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Zahnbaustein inklusive.
-
Altersgarantie﹡
-
Verzicht auf Kündigung im Schadenfall
﹡Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres
Premium
Krankenversicherung mit OP bis 5.000 €-
Alle Rassen sind versicherbar.
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Freie Tierarzt- und Klinikwahl.
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4-facher GOT-Satz
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Direkte Abrechnung mit Tierarzt über Servicekarte möglich.
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Rechnungen einfach über die ServiceApp einreichen
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12 Monate Weltweit versichert
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Erweiterte Notfallbehandlungen
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Tierarztkosten unbegrenzt, OP´s bis 5.000€
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Zahnbaustein inklusive.
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Altersgarantie﹡
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Verzicht auf Kündigung im Schadenfall
Kundenmeinungen
Unsere Kunden schätzen die Zusammenarbeit – hier sind ihre Stimmen!
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Häufige Fragen
Was kostet eine Tierkrankenversicherung?
Abhängig von verschiedenen Faktoren
Die Kosten für die Tierkrankenversicherung sind abhängig vom versicherten Tier. Einfluss auf den Beitrag haben:
- Ob ein Hund oder Katze versichert wird
- Alter und Rasse des Tieres
- Bei Katzen die Haltungsform (Wohnung oder Freigänger)
- Leistungsvariante und Zahlungsweise
- Wahl einer Selbstbeteiligung
Zwei Beispiele zeigen die monatlichen Kosten zur Tierkrankenversicherung für einen Hund und eine Katze:
Hund: Dackel, Eintrittsalter 2 Jahre, 250 Euro Selbstbeteiligung, monatliche Zahlweise
- Tarif Premium: 42,04 Euro (OP-Schutz und allgemeine Behandlungen) bzw. 44,77 Euro (OP-Schutz, Allgemeine Behandlungen sowie Zahn)
- Tarif Premium plus: 43,27 Euro (OP-Schutz und allgemeine Behandlungen) bzw. 45,99 Euro (OP-Schutz, Allgemeine Behandlungen sowie Zahn)
Katze: Europäisch Kurzhaar, Wohnungskatze, Eintrittsalter 2 Jahre, 250 Euro Selbstbeteiligung, monatliche Zahlweise
- Tarif Premium: 26,60 Euro (OP-Schutz und allgemeine Behandlungen) bzw. 31,58 Euro (OP-Schutz, Allgemeine Behandlungen sowie Zahn)
- Tarif Premium plus: 27,23 Euro (OP-Schutz und allgemeine Behandlungen) bzw. 32,21 Euro (OP-Schutz, Allgemeine Behandlungen sowie Zahn)
Welche Leistungen übernimmt die Tierkrankenversicherung und welche nicht?
Medizinisch erforderliche Operationen und vereinbarte Heilbehandlungen
Die Tierkrankenversicherung der HanseMerkur übernimmt für das versicherte Tier zum Beispiel:
- Erforderliche veterinärmedizinische Operationen
- Untersuchungen zur Diagnosestellung
- Allgemeine Behandlungen
- Gesundheitspauschale für z. B. Wurmkuren, Zecken- und Flohvorsorge, Vorsorgeuntersuchungen
- Alternative Heilbehandlungen
Der Umfang und die Dauer der Leistungen sind von der gewählten Leistungsvariante abhängig.
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich sind.
- Operationen, die aufgrund von Krankheiten und Unfällen notwendig sind, sofern Ihnen bei Antragstellung das Vorliegen der Krankheit oder des Unfalls bekannt gewesen ist.
- Operationen, die der Herstellung des Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben.
Wie alt darf meine Katze bzw. mein Hund bei Abschluss der Tierkrankenversicherung sein?
Bei Neuabschluss acht Jahre
Bei einem Neuabschluss liegt das Höchstaufnahmealter in der Tierkrankenversicherung bei acht Jahren. Sind die Katze oder der Hund bei uns versichert, können sie bis zum Lebensende abgesichert bleiben.
Welche Angaben werden bei Abschluss der Tier-Krankenversicherung benötigt?
Information zur Kennzeichnung des Tieres notwendig
Bei der Antragsstellung müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Geschlecht, Name und Geburtsdatum des Tieres
- Rasse des Hundes bzw. der Katze
- Bei Katzen Angaben zur Haltungsform (Wohnungskatze oder Freigänger)
- Kennzeichnung des Tieres: Chip/Tätowierung und Nummer
Zu welchem Zeitpunkt werden die Beiträge der Tier-KV angepasst?
Die Beiträge werden zur Hauptfälligkeit nach dem 3., 5. und 7. Geburtstag des Tieres angepasst. Weitere Altersanpassungen werden während der Vertragslaufzeit nicht vorgenommen.
Besteht Impfpflicht?
Nein. Es besteht keine generelle Impfpflicht.
Allerdings sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund bestimmter Krankheiten nicht versichert, wenn keine nachgewiesene Immunisierung vorliegt.
„Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer der nachfolgenden Krankheiten, sofern Ihr Tier keine nachgewiesene Immunisierung hat:
- Hepatitis,
- Katzenleukose/Katzenleukämie,
- Katzenschnupfen,
- Katzenseuche,
- Leptospirose,
- Panleukopenie (Katzenseuche),
- Parvovirose,
- Staupe,
- Tollwut,
- Zwingerhusten.“
(siehe Punkt 5.7 der Kundeninformation zu Premium und Premium plus)
Können Tiere mit kleineren Erkrankungen versichert werden?
Nein. Gemäß der Gesundheitsfragen ist das nicht möglich.
Gibt es ein Mindest- bzw. Höchstaufnahmealter? Gibt es ein Endalter?
Ein Mindestaufnahmealter gibt es nicht, d.h. Hunde oder Katzen können direkt nach der Geburt versichert werden. Für Hunde gilt eine Kennzeichnung durch Chip- oder Tätowierungsnummer als Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Das Höchstaufnahmealter liegt für Hunde und Katzen bei 8 Jahren. Diese Grenze gilt nur für einen Neuabschluss. Ist das Haustier bei der HanseMerkur erst einmal versichert, kann es bis zum Lebensende auch abgesichert bleiben. Somit gibt es kein Endalter.
Können Jagdhunde versichert werden?
Ja. Eine Angabe dazu ist bei Antragstellung nicht erforderlich. Wie alle anderen Hunde werden die Tiere entsprechend Ihrer Rasse tarifiert.
Kann die Behandlung/Operation eines Tieres bewusst im Ausland vorgenommen werden, um diese durch einen Spezialisten durchführen zu lassen?
Ja, die Behandlung/Operation kann im Ausland durchgeführt werden.
Die Operation, Behandlung oder Diagnostik muss medizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.
Hinweis: Die Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen.
Wir rechnen gemäß der in Deutschland gültigen GOT für Tierärzte ab.
Andere Gebührenordnungen, Vergütungssysteme und freie Vereinbarungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen, ausländische Honorarempfehlungen) sind nur bis zur Höhe der GOT erstattungsfähig.
Siehe auch Kundeninformation Punkt 3.2 Vergütung des Tierarztes.
Werden Kosten für Medikamente übernommen?
Ja. Medikamente sind versichert, sofern diese vom Tierarzt verschrieben werden und auf Grund einer Erkrankung, einer Fehlentwicklung, eines Unfalls oder einer Operation eingenommen werden müssen.
Wie wird der Begriff "Unfall" in der Tier-KV definiert?
Die Definition laut Bedingungen lautet wie folgt: Ein Unfall ist ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und eine körperliche Schädigung nach sich zieht. Siehe Punkt 2.2.2 in der Kundeninformation zu Premium und Premium plus.
Es gibt keinen „erweiterten Unfallbegriff“ in der Tier-KV.
Wie wird Diagnostik definiert?
Diagnostik umfasst alle Maßnahmen, die nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland notwendig und geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
- Klinische Untersuchungen,
- Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren wie z. B. Röntgen, MRT, CT, Ultraschall und Szintigraphie,
- Laboruntersuchungen.
Wie sind Fehlentwicklungen definiert?
„Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstumsvorgangs dar, die gemäß des aktuellen und allgemein anerkannten Stands der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland pathologischen Charakter hat. Eine Fehlentwicklung kann auf angeborenen, erblich bzw. genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.“ (Siehe Punkt 2.2.4 in der Kundeninformation zu Premium und Premium plus.)
Wie werden Fehlentwicklungen bei der Gesundheit des Tieres bei Antragstellung berücksichtigt?
Fehlentwicklungen, die vor Antragstellung nicht bekannt sind und erst während der Vertragslaufzeit auftreten, sind bis 5.000,- EUR während der gesamten Vertragslaufzeit versichert. Die Wartezeit beträgt 12 Monate.
Gelten die 5.000,- EUR je Fehlentwicklung?
Nein. Sie gelten in Summe für alle Fehlentwicklungen während der gesamten Vertragslaufzeit.
Fallen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen unter angeratene Behandlungen?
Nein.
Wann ist das Tier gesund?
Das Tier ist gesund, wenn
keine Erkrankung bekannt oder tierärztlich festgestellt ist und
– keine akute Behandlung erfolgt und
– keine Operation oder Behandlung geplant oder angeraten ist und
– das Tier keine Symptome oder Vorschädigung einer bekannten oder unbekannten Ursache hat und
– keine angeborenen, genetisch bedingten oder erworbenen anatomischen Fehlentwicklungen bekannt oder tierärztlich festgestellt sind, insbesondere keine Dysplasien, Behinderungen, Fehlbildungen oder anormalen Herzgeräusche.
Werden die 100,- Euro Gesundheitspauschale ausgezahlt?
Nein. Eingereichte Rechnungen werden bis zu einem Betrag von 100,- Euro je Versicherungsjahr beglichen.
Was genau kann über die Gesundheitspauschale abgerechnet werden?
Floh- und Zeckenvorsorge, Schutzimpfungen, geriatrisches Screening, Gesundheitschecks und alterstypische Vorsorgeuntersuchungen, Wurmkuren, Kürzen der Krallen, Entleerung der Analbeutel/-drüsen, Zahnpflege, Zahnreinigung (inklusive Zahnpolitur), Zahnsteinentfernung, Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Indikation, Veterinärmedizinische Beratung wie z. B. Futtermittelberatung, Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung)
Die Vorsorge oder vorbeugende Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen.
Für welchen Jahresrhythmus wird diese gezahlt?
Die Gesundheitspauschale gilt für das Versicherungsjahr, in Abhängigkeit vom tatsächlichen Versicherungsbeginn (z.B. 01.11.-01.11.) und nicht für das Kalenderjahr (01.01.-31.12.).
Wird die Selbstbeteiligung in Abzug gebracht?
Nein. Die SB wird nur bei Operationen, Behandlungen und Zahnbehandlungen (Zahnextraktion, Wurzelbehandlung inkl. notwendiger Zahnfüllungen und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien) in Abzug gebracht. Siehe 3.9 in den Bedingungen: „Wir erstatten Ihnen die Kosten für Vorsorge oder eine vorbeugende Behandlung nach Ziffer 2.3.1.3 bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 100 EUR je Versicherungsjahr. Es wird keine freiwillig vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.“
Fällt ein Kastrations-Chip unter die Gesundheitspauschale?
Ja. Er ist im Rahmen der Gesundheitspauschale mitversichert.
Besteht eine Wartezeit für die Gesundheitspauschale?
Ja, Vorsorgemaßnahmen unterliegen der allgemeinen Wartezeit (Kundeninformation, 10.1.1: „Wir vereinbaren eine Wartezeit von einem Monat ab Vertragsbeginn mit Ihnen.“).